Bürgerauskunft online

Bürgerauskunft über das Internet

 

Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte zu erteilen.

Hierzu gehören die Auskunft über Vornamen, Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift einzelner bestimmter Bürger. Bei der hier angebotenen Bürgerauskunft handelt es sich um die Einfache Melderegisterauskunft nach Art. 31 MeldeG.

Die Bürgerauskunft stellt Ihnen für private Zwecke eine einfache Melderegisterauskunft für Bayern online zur Verfügung.

 

Dieser Service ist kostenpflichtig. Für jede Melderegisterauskunft einer Gemeinde fallen Kosten an. Falls eine Person mehrfach umgezogen ist, fallen für jede Gemeinde, die dabei eine Melderegisterauskunft erteilt, die Kosten erneut an. Der Grundpreis: 9,52 € (inkl. 19 % MwSt) wird durch ein elektronisches Bezahlverfahren (ePayment) vereinnahmt.

 

Die Erteilung einer Auskunft ist nur zulässig, wenn der Antragsteller erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels es sei denn, der Betroffene hat ihm gegenüber in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.

 

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. Die erhobenen Daten werden nur zum Zwecke der Durchführung Ihrer Anfrage verwendet und anschließend gelöscht.

 

Hier die URL-Adresse, über die die Bürgerauskunft aufgerufen werden kann:

https://buergerauskunft.zemaonline.de und http://www.verwaltung.bayern.de